Anwälte
Die Kanzlei Dr. Fallak besteht aus den aktiven Anwälten Dr. Walter Fallak und Annett Feige, die Sie an allen Oberlandesgerichten und Landgerichten der Bundesrepublik Deutschland sowie an allen Amtsgerichten, Verwaltungs- und Sozialgerichten im gesamten Bundesgebiet vertreten.
Sie arbeitet mit Wirtschaftsprüfung, Steuerberatern und weiteren
Rechtsanwälten in Kooperation zusammen, um eine umfassende Betreuung
zu gewährleisten. Hierzu gehören:
Rechtsanwalt Dr. Matthias Nodorf
Unter den Eichen 7,
65195 Wiesbaden
und
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Christian Gastl
Bahnhofstraße 42,
65185 Wiesbaden,
www.gastl.net
Immobilienrecht
insbesondere
Gewerbemietrecht
Wohnraummietrecht
Wohnungseigentumsrecht
privates Baurecht
Häufige Aufgabenstellungen sind Ankaufs- und Anmietungsuntersuchungen, Vertragsgestaltungen, Vertragsanpassungen (z.B. Mieterhöhung), Gewährleistungsfragen, Vertragsbeendigungen und -abwicklungen. Dabei betreuen wir Sie als Mieter, Vermieter, Auftraggeber und Auftragnehmer, Käufer und Verkäufer.
Wir bearbeiten Sachverhalte aus dem Wohnungseigentumsrecht sowohl auf Seiten der WEG als Verband als auch einzelner Wohnungseigentümer und der Verwaltung.
Straßenverkehrsrecht
Im Bereich des Straßenverkehrsrechts betreuen wir Sie bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen. Dies umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bzw. die Verteidigung hiergegen.
Allgemeines Zivilrecht
Wir beraten Sie auch auf dem Gebiet des Allgemeinen Zivilrechts in Fragen von Vertragsauslegungen, Vertragsprüfungen sowie zur Geltendmachung von Erfüllungs- und Schadensersatzansprüchen aus vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen.
Erbrecht
Auf diesem Gebiet unterstützen wir Sie sowohl bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen als auch bei Erbauseinandersetzungen.
Privates Baurecht
Hier sind wir für Auftragnehmer und Auftraggeber bei der Vergabe und im Rahmen der Vertragsgestaltung, -abwicklung und bei der Gewährleistungsverfolgung tätig.
Fachgebiete
Im Jahre 1989 übernahmen die Rechtsanwälte Walter Fallak und Roland Berchtold gemeinsam die langjährige Kanzlei der Rechtsanwälte und Notare Martin Molle und Wolfgang Hessenauer und führten sie gemeinsam bis Mitte 2007. Im Jahr 2003 konnte Frau Rechtsanwältin Annett Feige zur Verstärkung gewonnen werden.
1989 übernahm Herr Dr. Walter Fallak ebenfalls die Geschäfte des Notars Wolfgang Hessenauer als dessen ständiger, amtlich bestellter Vertreter.
Seit 2007 führt Dr. Walter Fallak die Kanzlei als Rechtsanwalt und Notar in Zusammenarbeit mit Frau Rechtsanwältin Annett Feige. Die langjährige Erfahrung hat dazu geführt, dass sowohl Privatmandanten als auch namhafte Unternehmen im gesamten Bundesgebiet zu den Mandanten der Kanzlei zählen.
Geschichte der Kanzlei
Die Gebühren für die einzelnen Tätigkeiten des Rechtsanwalts sind seit 1.7.2004 in dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt. Eine abweichende Abrechnungsweise bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung, wie beispielsweise in einem Beratervertrag oder einer Vereinbarung für die Erstberatung.
Bei Gerichtsverfahren werden die Kosten nach dem jeweiligen, gegebenenfalls vom Gericht festzusetzenden Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert bestimmt.
Für außergerichtliche Leistungen sind die Bedeutung der
Angelegenheit, aufgewendete Arbeitszeit, Schwierigkeitsgrad und andere
Faktoren ausschlaggebend.
Abrechnung und Gebühren
Die Kanzlei stellt Kunstwerke von Christa Odenkirchen aus. Mehr Infos
unter www.christa-odenkirchen.de.
Kanzlei & Kunst


